Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und
seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder
oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer
nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung
sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte
Ausfertigung der Übersetzung.
Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte
Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck,
Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form
der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der
Auftraggeber dem Übersetzer rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug,
sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen
sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig
sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur
Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen,
Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten
Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu
Lasten des Übersetzers.
Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und
stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden
Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
Der Übersetzer behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber
hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise
enthaltenen Mängel.
Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe
des Mangels geltend gemacht werden.
Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer
angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die
Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach
Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen
Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung
verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als
gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die
Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
Haftung
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe
Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und
Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden
sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die
Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von
Hauptpflichten.
Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach
Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall
ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs
möglich.
Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt
nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der
Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr
seit der Abnahme der Übersetzung.
(Hinweis: Diese Bestimmung ist nur anwendbar bei Verträgen mit Unternehmern,
nicht jedoch auf Verträge mit Verbrauchern)
Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die
gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren,
die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
Mitwirkung Dritter
Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder
fachkundige Dritte heranzuziehen.
Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen,
dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
Vergütung
Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb
von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bei Unternehmen, mit Übergabe der
Übersetzung bei Verbrauchern.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die
Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten
Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig,
zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen
angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber
vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen
Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit
angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils
geltenden Sätze des Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer
die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der
Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass
der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon
verständigt hat.
Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung
ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem
angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich
vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses
selbst.